Aktuelle Nachrichten

Termine

Termine im Sj 23/24

Studientag des Kollegiums 29.01.2024
2.,3. beweglicher Ferientag 08.,09.02.2024
4.,5. beweglicher Ferientag 12.02./13.02.2024 (Rosenmontag/Dienstag)

Kennenlerntag 22.03.2024 (schulfrei für die vierten Klassen)
Osterferien 25.03.2024 – 02.04.2024
1.Mai 01.05.2024
Schulfest 04.05.2024 (Samstag – Schulpflicht da es einen Ausgleichstag dafür gibt!!

Christi Himmelfahrt 09.05.2024

6. beweglicher Ferientag 10.05.2024 (nach Christi Himmelfahrt)
Pfingstferien 21.05.2024 – 29.05.2024
Fronleichnam 30.05.2024
Ausgleichstag für Schulfest 31.05.2024
Sommerferien 2023/24 15.07.2024 – 23.08.2024

Elternbrief 19

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie dem Elternschreiben von Frau Ministerin Hubig entnehmen konnten und sicher schon vorher in den Medien gehört haben, gilt ab Montag, 26.04.2021 nun die Testpflicht auch an rheinland-pfälzischen Schulen.
Da die Testpflicht per Gesetz besteht, das durch die Bundesregierung erlassen wurde, können sich Kinder ab Montag in der Schule testen, auch wenn nicht das Einverständnisschreiben vorliegt. Das Ministerium schreibt hierzu:
„Da die Testung auf Grund der gesetzlichen Neuregelung nunmehr verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, bedarf es vor der Testung
keiner Einverständniserklärung durch die Eltern mehr. Von Kindern und Jugendlichen, die am Testtag zur Testung erscheinen, darf in aller Regel angenommen werden, dass das Einverständnis der Eltern vorliegt.
An der Testung müssen auch bereits vollständig Geimpfte sowie nach einer Corona-
Infektion genesene Personen teilnehmen; Grund hierfür ist, dass auch in diesen Fäl-
len eine Übertragung der Infektion nicht sicher ausgeschlossen werden kann und das
Bundesgesetz keine Ausnahme vorsieht.“
Zur Information für alle verunsicherten Eltern, ca. 2/3 der SchülerInnen unserer Schule haben bereits an den freiwilligen Tests teilgenommen.
Sie können Ihr Kind auch beim Arzt oder in einem Testzentrum testen lassen und geben an den Tagen, an denen in der Klasse Ihres Kindes getestet wird, das Bestätigungsschreiben mit in die Schule.
In den ersten Klassen bleiben die Testtage so bestehen, wie es bekannt ist.
In den Klassenstufen 2,3,4 wird ab der kommenden Woche montags und donnerstags getestet. Sollte Ihr Kind montags nicht kommen, aber dienstags, kann es sich dienstags testen, oder es bringt eine Bescheinigung mit. Auch in der Notbetreuung werden die Kinder ab Montag zweimal wöchentlich getestet.
Die Schulgemeinschaft (Schulleitung, Kollegium, örtl. Personalrat, SEB, SV) hat heute früh in einer Sitzung beschlossen, dass wir die im Schreiben von Frau Ministerin erwähnte „Ausnahmeregelung“ nicht zulassen möchten, wie andere GS in der VG auch.
Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, sich nicht testet und keine Bescheinigung mitbringt, müssen Sie es wieder abholen.
Wenn Sie dagegen sind, Ihr Kind in irgendeiner Weise testen zu lassen, dann kann es nicht in die Schule kommen. Bitte teilen Sie der Klassenleitung dies unverzüglich mit. Ihr Kind erhält dann einen Arbeitsplan mit Informationen, welche Aufgaben wann abzugeben sind.
Wir hoffen mit der Umsetzung der vorgegebenen Maßnahmen und der weiterhin wichtigen Einhaltung der AHA+L Regeln einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Wir wollen alle schnellstmöglich zurück zur Normalität.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Döpp

Freiwilliges Soziales Jahr

an unserer Schule

Ganztagsschule in Angebotsform

Seit dem Schuljahr 20../00 sind wir eine Ganztagsschule in Angebotsform

Schulträger

VG Herrstein

Landesforsten

Wir haben eine Kooperation mit Landesforsten Rheinland Pfalz

Klasse 2000

Wir sind eine Klasse 2000 Grundschule

Ausbildungsschule

Ausbildungschule mit dem Studienseminar Kusel